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Immobilien

Aus Nachlassverfahren verkaufen wir regelmäßig Grundbesitz. Wir erhalten hierfür keine Vergütung und haben die Vermittlung häufig bewährten Maklerfirmen übertragen. Komplizierter ist der Immobilienverkauf in einer Erbengemeinschaft. Mehrere Erben können über eine zum Nachlass gehörende Immobilie grundsätzlich nur gemeinsam verfügen, § 2040 BGB. Es müssen sich also dem Grunde nach, alle Erben darin einig sein, das Grundstück veräußern zu wollen. Dabei kommt es nicht darauf an, mit welchem Prozentsatz, der seine Zustimmung verweigernde Erbe an der Erbschaft beteiligt ist. Es kann also auch der Miterbe, der zum Beispiel nach dem Willen des Erblassers nur 10% des Nachlasses erhalten soll, eine von den anderen Erben geplante Grundstückstransaktion blockieren.

Als Spezialisten für Nachlassimmobilien beraten wir Sie kompetent und umfassend rund um den Verkauf und die Abwicklung.

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