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Testamentsvollstreckung

Die Testamentsvollstreckung stellt eines der zentralen Instrumente zur Sicherung und Umsetzung des letzten Willens des Erblassers dar. Als berufsmäßiger Nachlasspfleger und Nachlassverwalter bin ich seit vielen Jahren kontinuierlich mit der Abwicklung von Erbschaften befasst und verfüge über umfassende praktische Erfahrung. Im Rahmen meiner Tätigkeit habe ich sowohl im Auftrag von Gerichten als auch für Privatpersonen zahlreiche Testamentsvollstreckungen übernommen, oftmals in Nachlassangelegenheiten mit erheblichem Immobilienvermögen oder schwierigen Erbauseinandersetzungen.

Die Abwicklung eines Nachlasses stellt Angehörige regelmäßig vor erhebliche organisatorische und emotionale Herausforderungen. Es ist daher sorgfältig zu erwägen, ob einem Familienmitglied diese verantwortungsvolle und häufig konfliktträchtige Aufgabe übertragen werden sollte. Vor diesem Hintergrund ist es häufig zweckmäßig, eine neutrale, unabhängige und fachlich qualifizierte Person mit der Testamentsvollstreckung zu betrauen, die das Amt mit der gebotenen Objektivität und stets im Sinne des Erblassers ausübt.

Zur fachlichen Qualifizierung habe ich im Jahr 2009 das Kompaktstudium Testamentsvollstreckung erfolgreich absolviert und das Universitätszertifikat „Testamentsvollstrecker (EBS)“ erworben. Darüber hinaus bin ich von der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. (DVEV) zertifiziert. Zwischenzeitlich wurde ich in über 1500 Verfahren von Amtsgerichten im Rhein-Main-Gebiet als Nachlasspfleger, Nachlassverwalter oder Testamentsvollstrecker bestellt. Wenn Sie bei der Umsetzung einer Testamentsvollstreckung meine Unterstützung in Anspruch nehmen möchten, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Viele Privatpersonen, die ein Testament verfassen, suchen vorab mein Gespräch und bestimmen mich anschließend in ihrem Testament als Testamentsvollstrecker.

 
 
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Die Regelung des Nachlasses für den eigenen Erbfall stellt ein großes Bedürfnis vieler Menschen dar. Die Errichtung eines Testamentes verleiht bereits zu Lebzeiten die Sicherheit, dass der Nachlass nach dem eigenen Willen verteilt wird.

Der Testamentsvollstrecker sorgt dafür, dass der Erblasserwille entsprechend umgesetzt wird.
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