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Testamentsvollstreckung

 

Die Testamentsvollstreckung ist eines der wichtigsten Instrumente zur Durchsetzung des letzten Willens. 

Testamentsvollstreckung ist Vertrauenssache. Häufig werde ich durch gerichtlich verfügte Einsetzung als Testamentsvollstrecker bestimmt.

 

Als berufsmäßiger Nachlassverwalter bin ich fortwährend mit der Abwicklung und Regelung von Nachlässen befasst und besitze viel Erfahrung. Ich habe in meiner langjährigen Berufstätigkeit sowohl für Gerichte als auch für Privatpersonen zahlreiche Testamentsvollstreckungen übernommen. Darunter viele Fälle mit großem Immobilienvermögen oder schwieriger Erbauseinandersetzung.

Familienmitglieder sind mit der Nachlassabwicklung meist überfordert. Es ist deshalb zu überlegen, ob einem Verwandten diese - für ihn unter Umständen - unangenehme Aufgabe zugemutet werden soll. Hiervon abgesehen, entstehen schnell Meinungsverschiedenheiten unter den Erben, wenn einer der Miterben der Testamentsvollstrecker ist. 

Es ist daher naheliegend und besser, eine neutrale, unabhängige und fachlich qualifizierte Person mit der Testamentsvollstreckung zu betrauen, die das Amt objektiv und im Sinne des Erblassers wahrnimmt. Im Jahre 2009 absolvierte ich das Kompaktstudium Testamentsvollstreckung und bekam das Universitätszertifikat Testamentsvollstrecker (EBS) verliehen. Zudem bin ich durch die Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. (DVEV) zertifiziert worden. Zwischenzeitlich wurde ich bereits in mehr als 500 Verfahren von Amtsgerichten des Rhein-Main Gebietes zum Nachlasspfleger, Nachlassverwalter oder Testamentsvollstrecker bestellt.

 

Sofern Sie bei der Testamentsvollstreckung meine Mithilfe in Anspruch nehmen möchten, wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an meine Kanzlei. Zahlreiche Privatpersonen, die ein Testament verfassen, sprechen vorher mit mir und setzen mich in ihrem Testament als Testamentsvollstrecker ein.

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Die Regelung des Nachlasses für den eigenen Erbfall stellt ein großes Bedürfnis vieler Menschen dar. Die Errichtung eines Testamentes verleiht bereits zu Lebzeiten die Sicherheit, dass der Nachlass nach dem eigenen Willen verteilt wird.

Der Testamentsvollstrecker sorgt dafür, dass der Erblasserwille entsprechend umgesetzt wird.
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