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Leistungen für Erben: 

Seit mehr als zwanzig Jahren erbringt unsere Kanzlei qualifizierte Leistungen im Bereich der Nachlasspflegschaften (§§ 1960 ff. BGB), Nachlassverwaltungen (§§ 1981 ff. BGB) sowie der Testamentsvollstreckungen (§§ 2197 ff., 2203 ff. BGB). Jeder Nachlass ist in seiner Zusammensetzung einzigartig und spiegelt die individuelle Lebensführung des Erblassers wider. Besondere Herausforderungen bestehen insbesondere dann, wenn der Nachlass Grundvermögen oder unternehmerisches Vermögen umfasst. In solchen Konstellationen treten neben den erbrechtlichen Regelungen auch gesellschaftsrechtliche, steuerrechtliche und grundbuchrechtliche Fragestellungen hinzu. Unsere Kanzlei verfügt über langjährige Erfahrung in der Abwicklung sowohl inländischer als auch grenzüberschreitender Nachlässe. Dazu gehören insbesondere die Verwaltung und Bewertung von Immobilien, die Ermittlung und Sicherung von Bankkonten, Wertpapierdepots und Schließfächern sowie die präzise Dokumentation und Rechnungslegung nach den gesetzlichen Vorgaben. Soweit eine wirtschaftliche Abwicklung oder Liquidation des Nachlasses erforderlich ist, übernehmen wir die hierzu notwendigen Maßnahmen.

Unsere Leistungen für Sie:

  • Betreuung von Krediten und sonstigen Sicherheiten

  • Erbenermittlung

  • Erstellen des Nachlassverzeichnisses

  • Feststellung von Konten, Schließfächern und Depots 

  • Feststellung und gegebenenfalls Verfolgung von Ansprüchen des Nachlasses gegenüber Dritten 

  • Immobilienverwaltungen und Bewertungen der Objekte

  • Nachlassverwaltung

  • Regulierung bzw. Dokumentation von gegen den Nachlass gerichteten Forderungen 

  • Testamentsvollstreckung

  • Verkauf von Immobilien

  • Verteilung und Abrechnung des Nachlasses 

  • Verwertung von Wertgegenständen und Liquidation​

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